Prüfung öffentlich-rechtlicher Organisationen
Wie ist die Geschäftsführung organisiert? Mit welchen Steuerungs- und Überwachungsinstrumenten führt sie das Unternehmen? Und welches sind die Tätigkeitsschwerpunkte der Geschäftsführung? Gebietskörperschaften können nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) von Unternehmen, an deren sie beteiligt sind, weitreichende Prüfungen verlangen. Wir führen diese Prüfungen nach dem Prüfungsstandard PS 720 des IDW, des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer, für öffentlich-rechtliche Organisationen durch – und stärken damit die Kontrolle und Steuerung innerhalb des Beteiligungsverhältnisses.
Welches Unternehmen können wir für Sie prüfen? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihre Ansprechpartner für die
Wirtschaftsprüfung
Unsere Wirtschaftsprüfer sind ausgewiesene Experten für die Prüfung mittelständischer Unternehmen. In Ihre Analysen fließen neben den zentralen steuerrechtlichen Fragen auch juristische, gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Perspektiven mit ein.